Antrag der FDP-Fraktion betreffend Information und Aufklärung über Trinkwasserknappheit und Wassersparmaßnahmen

Antrag:
Der Gemeindevorstand möge
1. prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Bevölkerung von Glashütten angesichts der in den Sommermonaten drohenden Trinkwasserknappheit (neben der Durchführung der Trinkwasser-Gefahrenabwehrverordnung)
1.1. über die genauen Gegebenheiten und Besonderheiten der Trinkwasserversorgung von Glashütten zu informieren,
1.2 über mögliche und sinnvolle Wassersparmaßnahmen in Haushalt und Garten aufzuklä-ren,
1.3 vor der Einführung von Verboten nach der Gefahrenabwehrverordnung über den Stand der drohenden Trinkwasserknappheit zu warnen und zu informieren
und


2. spätestens im Januar 2021 der Gemeindevertretung konkret durchführbare Vorschläge vorlegen.
Begründung:
Mit der Gefahrenabwehrverordnung Trinkwasser wird der Gemeinde ermöglicht auf den Kli-mawandel und die dadurch auch in unseren Breiten in den Sommermonaten um sich grei-fende Trockenheit zu reagieren und bei Trinkwassernotstand entsprechende mit Bußgeld bewehrte Verbote der Trinkwasserverschwendung auszusprechen und zu sanktionieren.
Derartige Verbote können allerdings immer nur das „letzte Mittel“ sein. Auch steht und fällt die Wirksamkeit und Effektivität derartiger Verbote mit der Einsicht und Mitwirkung der örtli-chen Bevölkerung.


Besser ist es, wenn die Verbote mangels Notstands gar nicht ausgesprochen werden müs-sen. Dazu ist die Bevölkerung umfassend über das Glashüttener Trinkwasserkonzept (ein-schließlich der Wasserresourcen, Förderkapazitäten und Bedarfsmengen) und geeignete und sinnvolle Wassersparmaßnahmen zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Sie soll dadurch in die Lage versetzt werden, sparsam mit der Resource Trinkwasser umzuge-hen und in Haushalt und Garten einen nachhaltigen Umgang mit der Resource Trinkwasser zu leben. Denkbar wäre z.B. eine Wasserfibel bzw. Broschüre als Postwurfsen-dung/Faltblatt/Beilage zum Amtsblatt/auf der Internet Homepage, evtl. mit weiterführenden Links.


Sollte sich dennoch ein Trinkwassernotstand abzeichnen, dann sollte die Bevölkerung über geeignete Medien bereits im Vorfeld auf die drohende Gefahr hingewiesen und tagtäglich auf dem Laufenden gehalten werden, so daß die Chance genutzt werden kann, einen Notstand doch noch abzuwenden oder seine Auswirkungen abzuschwächen. Denkbar wäre z.B. eine Wasserampel auf der Website oder die Einführung verschiedenster Vorwarnstufen, je nach Dringlichkeit.


Gez. S.John
Fraktionsvorsitzender FDP

Antrag vom 18.10.2019 der FDP-Fraktion zum Radwegeausbau zwischen den Glashüttener Ortsteilen sowie zur Anbindung der Gemeinde Glashütten an die Nachbarkommunen

 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt folgende Punkte zu prüfen:

 

- Welche Trassen eignen sich zum Bau, bzw. Ausbau von Radwegen zwischen den Ortsteilen Schloßborn und Glashütten sowie zwischen Glashütten und Oberems?

 

- Welche Trassen eignen sich zur Anbindung des Radverkehrs zwischen der Gemeinde Glashütten und den Nachbarkommunen, insbesondere der Stadt Königstein?

 

- Mit welchen Kosten wäre beim Ausbau der einzelnen Trassen zu rechnen, und welche Kosten würde der begleitende Ausbau der Wege-Beleuchtung verursachen?

 

- In welchem Zeitrahmen ließen sich diese Vorhaben jeweils verwirklichen?

 

- Welche Fördermittel stünden vom Land Hessen und/oder vom Bund zur Verfügung?

 

- Wie groß wäre die Kostendeckung durch Fördermittel für die verschiedenen potentiellen Vorhaben?

 

Begründung

 

Glashütten ist aufgrund seiner Zersplitterung in drei räumlich voneinander getrennte Ortsteile in besonderem Maße auf ein funktionsfähiges innerörtliches Verkehrsnetz angewiesen. Dabei spielte bisher vor allem das Straßenverkehrsnetz für den motorisierten Individualverkehr per PKW sowie für den ÖPNV per Bus die dominierende Rolle.

 

Radfahrern, Fußgängern und Rollstuhlfahrern stehen bisher nur einige nicht oder wenig ausgebaute und unbeleuchtete Wald- und Feldwege zur Verfügung um die Distanzen zu den benachbarten Ortsteilen zu überwinden. Die Notwendigkeit der Anbindung der Ortsteile Schloßborn und Oberems an die in Glashütten vorhandene Versorgungsinfrastruktur gebietet es, das Verkehrsnetz zu verbessern und weiter auszubauen. Radfahrer und Rollstuhlfahrer hatten dabei bisher das Nachsehen.

 

Die im Straßenbild immer sichtbarer werdenden E-Bikes und E-Roller, aber auch elektrische Rollstühle helfen dabei, die vorhandenen topographischen Höhenunterschiede zwischen den Ortsteilen für immer weitere Bevölkerungskreise überwindbar werden zu lassen. Das geht jedoch nur, sofern ausgebaute und befahrbare Wege vorhanden sind.

 

Bedeutsam ist auch, daß ein funktionierendes Radwegenetz für die Kommunen im Hochtaunus eine nicht unerhebliche touristische Attraktivitätssteigerung zur Folge haben würde. Angesichts der im Rhein-Main-Gebiet konkret im Bau und in der Planung befindlichen Radschnellwege sollten die Taunuskommunen aufpassen, in diese Vorhaben mit eingebunden zu werden und nicht den Anschluss an die Region zu verlieren.

 

Dem Rad- und Fußgängerverkehr kommt auch im ländlichen Raum eine immer größere Bedeutung zu, kann er doch einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimaschutz, Lärmschutz, Resourcenschutz und Gesundheitsförderung leisten.

 

Das Land Hessen bietet mit seiner Nahmobilitätsstrategie – Mobiles Hessen 2020 – den Kommunen Unterstützung dabei an, die Voraussetzungen für mehr Nahmobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß zu schaffen und zu verbessern. In diesem Rahmen und darüber hinaus stehen nicht unerhebliche finanzielle Fördermittel für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen sowie zur Verkehrsinfrastrukturförderung, Moblilitätsförderung und Städtebauförderung zur Verfügung.

 

 

Dr. Stefan John

 

Vorsitzender der FDP-Fraktion

 

Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge, Sitzung vom 23.05.2019

Rede von Stefan John, FDP Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

 

Der Beschlußvorschlag des GVO und der modifizierte Vorschlag des HFA zielen darauf ab, die Einführung einer Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge vorzubereiten. Außerdem sollen anhand einer Beispielrechnung eines Ortsteil von Glashütten mögliche Kostenbelastungen für die Bürger gegenüber dem jetzigen System der Straßenbeiträge durch Einmalzahlung transparent gemacht werden.

 

Diese vorbereitenden Arbeiten sind mit Kosten verbunden, für die Mittel in Höhe von 20.000 EU bereitgestellt werden sollen.

 

Man könnte es zwar bei dem Wortlaut des Beschlussantrags vermuten, aber es geht heute nicht darum, sich für eines der möglichen Beitragsmodelle (wiederkehrende oder einmalige) oder eine der beiden anderen Optionen (Grundsteuererhöhung bzw Abschaffung der jetzigen Straßenbeitragssatzung) zu entscheiden.

 

Man sollte sich aber auch nichts vormachen: würde der Beschluß heute gefaßt, wäre eine wichtige Vorentscheidung in Richtung wiederkehrende Straßenbeiträge gefallen. Oder anders ausgedrückt: entscheidet man sich letztendlich nicht für die wiederkehrenden Beiträge, hätte man die für die Prüfung verwendeten Mittel in Höhe von 20.000 EUR sinnvoll für etliche Meter Straßensanierung ausgeben können.

 

Diskussionen um die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge werden momentan aufgrund der Gesetzesänderung im letzten Jahr in vielen hessischen Städten und Gemeinden geführt. Einige Gemeinden sind aufgrund der gemachten Erfahrungen alerdings schon wieder auf dem Rückzug.

 

Wir halten es für angebracht, angesichts dieser Diskussion einige Fakten vorab zu benennen und klarzustellen, worauf es unseres Erachtens besonders ankommen wird.

 

1.    Es steht für uns außer Frage, daß es in Glashütten, wie in vielen Städten und Gemeinden in Hessen, einen Sanierungsstau bei der  grundhaften Erneuerung der gemeindeeigenen Straßen gibt. Anders gesagt: die Sünden der Vergangenheit treten heute und in den kommenden Jahren zutage.

 

Glashütten hat etwa 33 km an gemeindeeigenen Straßen. Der GVO und die Verwaltung gehen in der Beantwortung unserer Anfrage vom 15.2.2019 im Idealfall von einem Lebenszyzklus kommunaler Straßen von 90 Jahren aus. Das bedeutet, daß jährlich 350-400m Straße grundhaft erneuert werden müßten. Andere Quellen gehen von Lebenszeiten von 3ß bis 50 Jahren aus. Eher ist der Lebenszyklus daher geringer als 90 Jahre und der jährliche Erneuerungsbedarf um einiges höher.

 

Geht man von Kosten iHv 1.500 EUR pro Straßenmeter aus (so der GVO auf unsere Anfrage vom 15.2.2019) ergäben sich für Glashütten jährliche Straßenbaukosten iHv 525.000 bis 600.000 EUR. Auch hier gilt, daß es sich aufgrund der konservativen Schätzung des Lebenszyklus eher um die untere Kostengrenze handeln dürfte und die jährlichen Durchschnitts-Kosten in Wirklichkeit noch höher sein dürften.

 

Aus der Antwort des Gemeindevorstandes auf unsere Anfrage ergibt sich weiterhin, daß es im Zeitraum von 2007 bis 2016 nur eine relativ geringe Anzahl von abrechnungsfähigen Straßenbauprojekten gegeben hat, an denen Grundstückeigentümer in 98 Fällen mit ca. 776 T Euro Straßenbeiträgen beteiligt wurden, wobei in der Regel 50% der angefallenen Kosten über Beiträge erhoben wurden. Es ging daher um Gesamtkosten der Sanierungmaßnahmen von ca. 1,55 Mio Euro.

 

Legt man die oben dargestellten Ansprüche der Gemeinde (525.000 bis 600.000 EUR Sanierungskosten pro Jahr) für den Zeitraum von 2007 bis 2016 zugrunde, so stellt man fest, daß die Gemeinde im Schnitt lediglich 155.000 EUR pro Jahr für die Sanierung ausgegeben hat, also etwa nur ¼ des nach eigenen Maßstäben erforderlichen Sanierungsaufwandes von jährlich 525.000 bis 600.000 EUR. Und es sei noch einmal gesagt: diese Zahlen liegen eher am unteren Ende der Skala.

 

2.    Dieser Sanierungsstau muß zügig abgearbeitet werden. Ein Aufschub der dringend erforderlichen Sanierungen ist für uns keine Alternative. Die Sanierung wird den Haushalt der Gemeinde wesentlich mehr als in den vergangenen Jahren belasten.

 

Die vom GVO auf unsere Anfrage vorgelegte Übersicht der in den kommenden 10 Jahren geplanten abrechnungsfähigen Straßenbauprojekte schätzt den beitragsfähigen Aufwand auf insgesamt 4,375 Mio EURO bei einer sanierungsbedürftigen Straßenlänge von 2.540 m.

 

Sowohl der geplante Aufwand als auch die geplante sanierungsbedürftige Straßenlänge bleiben um 1 bis 1.5 Mio EUR bzw. 1.000 bis 1.500 Meter unter den selbst identifizierten durchschnittlichen Erfordernissen. Allerdings ist positiv zu vermerken, daß die Pläne gegenüber dem tatsächlichen Aufwand im Zeitraum von 2007 bis 2016 eine Verdreifachung des Etats für Straßensanierung vorsehen.

 

3.    Die durchschnittlichen jährlichen Straßenbaukosten von 525.000 bis 600.000 EUR pro Jahr müssen finanziert werden. Es ist für uns ganz klar, daß die Rechnung letztendlich die Bürger bezahlen müssen, und zwar ganz egal ob über Straßenbeiträge oder über Steuerzahlungen. Am Ende zahlt der Bürger die Zeche. Der Gesetzgeber läßt den Kommunen keine andere Wahl.

 

Der Gemeinde stehen dabei in Zukunft die folgenden verschiedenen Finanzierungs-Optionen zur Verfügung:

 

A)   Sowohl bei den einmaligen als auch bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen: 25 bis 75% aus dem Gemeindehaushalt, die anderen 75 bis 25% beitragsfinanziert. In beiden Fällen handelt es sich um einen Mix aus Beitrags- und Steuerfinanzierung. Bei den einmaligen Straßengebühren kommt hinzu, daß die Gemeinde aufgrund der 20-jährigen Beitragsstundung außerdem zur Fremdfinanzierung (entweder über Kredite oder doch über Steuererhöhungen) gezwungen sein wird.

 

B)   Bei der Grundsteuer: Alle Kosten sind steuerfinanziert.

 

C)   Bei der Abschaffung der Straßenbeiträge: Alle Kosten müssen steuer- und/oder kreditfinanziert werden. Da gar keine Einnahmen aus Beiträgen zur Verfügung stehen, wird die Gemeinde einen Großteil der Kosten fremdfinanzieren müssen.

 

4.    Jedes der 4 Modelle weist Schwächen auf. Das wirklich gerechte Modell gibt es nicht. Die Schwächen des einen Modells erweisen sich mitunter als Stärken des anderen Modells. Bei den beiden beitragsbasierten Modellen sind nur die Grundstückseigentümer betroffen, während mangels Umlagemöglichkeit die Mieter verschont bleiben. Ebenso sind Anlieger von Privatstraßen sowie von Bundes- und Landesstraßen von der Beitragspflicht ausgenommen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen sind alle Grundstückseigentümer eines Abrechnungskreises beitragspflichtig, auch wenn sie die Straßen gar nicht nutzen. Das ist in noch stärkerem Umfang der Fall bei der Finanzierung über die Grundsteuer. Hinzu kommt, daß die Grundsteuer nicht zweckgebunden.

 

5.     Es ist bereits heute ersichtlich, daß der Gesetzgeber mit der Abrechung der wiederkehrenden Beiträge ein administratives Monster geschaffen hat, daß einen erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung zur Folge haben wird. Zur Ermittlung der Umlagepflicht wird jedes Grundstück bewertet werden müssen. Auch zusätzliche personelle Resourcen werden u.U. erforderlich sein. Es stellt sich die berechtigte Frage, ob sich eine relativ kleine Gemeinde wie Glashütten diesen Verwaltungsmehraufwand leisten will und leisten kann.

 

6.    Ganz wichtig ist, daß die Gemeinde langfristige Anreize hat, die notwendigen Mittel für Straßensanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Mit der 20 jährigen Stundungsmöglichkeit bei den einmaligen Straßenbeiträgen hat der Gesetzgeber Fehlanreize gesetzt, da die Gemeinde langfristig gestundete Beiträge in den meisten Fällen fremdfinanzieren muss. Gerade in Zeiten von verminderten Steuereinnahmen steht zu befürchten, daß Straßensanierungen dann gerne hinten angestellt werden. Das sollte u.E. auf keinen Fall passieren.

 

All diese Unsicherheiten Punkte lassen es momentan als verfrüht erscheinen, eine Vorentscheidung mit dem Satzungsentwurf in Richtung wiederkehrende Straßenbeiträge zu treffen und diese nicht unerhebliche Ausgaben für die Vorabprüfung zu tätigen.

 

Wir werden dem vorliegenden Antrag deshalb heute nicht zustimmen.

 

Stefan John

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Gemeindevertretung Glashütten 31.01.2019 – Haushaltsrede der FDP-Fraktion

Rede von Stefan John, FDP Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

 

 

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

 

wir haben heute über einen in jeder Hinsicht aussergewöhnlichen Haushalt zu befinden.

 

Nicht nur, daß es aufgrund personeller Entwicklungen in der Kämmerei einige Wochen länger und einige Diskussionrunden mehr im HFA gedauert hat, bis der HH endgültig beraten war.

 

Nein, zum ersten mal sieht der HH auch ein Investitionsprogramm vor, das diesen Namen auch wirklich verdient und mit einer Vielzahl von im Laufe der letzten 1 bis 2 Jahre angestossenen Projekten geeignet ist, die Gemeinde Glashütten fit zu machen für die Zukunft.

 

Dazu aber im einzelnen:

 

            Der Ergebnishaushalt ist wieder ausgeglichen (auch nach div. Korrekturen) mit einem Überschuss von 7.741 EUR, der damit immer noch etwas höher ist als der Überschuss im HH 2018.

 

Das ist umso beachtenswerter, weil dieses Ergebnis trotz des Verzichts auf Real-Steuererhöhungen und eines Einbruchs bei den Einnahmen aus Einkommensteuerzuweisungen (dem mit 72% mit Abstand höchsten Ertragsposten) erreicht wurde. Hier rechnet man 2019 mit um ca. 343 T EUR verminderten Zuflüssen. An eine Verringerung der Steuerzuweisungen und sonstiger Erträge und Zuwendungen wird man sich vermutlich auch mittelfristig gewöhnen müssen.

 

Von dem absehbaren Chaos verursacht durch die Neuordnung der Grundsteuer, die gerade auf Bundesebene diskutiert wird und sicherlich auch Auswirkungen auf die Gemeindefinanzierung haben wird, möchte ich an dieser Stelle mangels Vorhersehbarkeit gar nicht reden. Jedenfalls müssen wir uns auch an der Stelle (Grundsteuererträge machen ca. 13% aus) in der Zukunft auf Veränderungen einstellen.

 

Der Rückgang der Steuererträge kann aber glücklicherweise durch Erträge aus Schlüssel-Zuweisungen des Landes und weitere Zuschüsse überkompensiert werden.

 

Einnahmen aus Gebühren (Wasser, Abwasser, Abfall) bleiben im Ansatz konstant. Auch dort gibt es keine Gebührenerhöhungen.

 

            Während die Summe der ord. Erträge leicht gestiegen ist, sind die ord. Aufwendungen in etwa in gleichem Maße angestiegen, so daß dass Saldo fast unverändert ist. Mit anderen Worten: Die Gemeinde gibt mit anderen Worten auch nicht mehr aus, als sie einnimmt.

 

             Bei den erhöhten Aufwendungen schlagen in erster Linie höhere Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse zu Buche. Spürbar ist vor allem die durch das Land veranlaßte Beitragsfreistellung für Kindergärten, für die mit insg. 422 T EUR Mehraufwand gegenüber 2018 aufgebracht werden muß. Und das sind Lasten, die bei der Gemeinde verbleiben und nicht vom Land erstattet werden.

 

Sach-und Dienstleistungen sind vor allem im Bereich erhöhter Aufwendungen für Instandhaltungen und sonstigen bezogenen Leistungen mit 235 T EUR zusätzlich gegenüber 2018 zu veranschlagen.

 

Die Höhe der Abschreibungen hat sich leicht erhöht und ist in etwa wieder auf dem Stand des Jahres 2017. Ein gutes Zeichen, das die ersten Investitionen Früchte tragen.

 

Demgegenüber hat sich die Lage bei anderen Aufwendungen, insbesondere bei den gesetzlichen Umlageverpflichtungen (Kreis- und Schulumlage, sowie Gewerbesteuerumlage) leicht entspannt. Dort werden um 146 T EUR geringere Belastungen erwartet. Mit 4.316 Mio EUR oder 35% aller Aufwendungen, nimmt dieser Block absolut gesehen allerdings immer den größten Anteil an der Summe aller Aufwendungen ein.

 

            Der Bereich Investitionstätigkeit ist in diesem Jahr eindeutig der Schwerpunkt des Haushaltes 2019 zu sehen.

 

Zwar hat sich die Gesamtinvestitionssumme im Laufe der HFA-Beratungen von über 5,6 Mio EUR auf nunmehr 3,955 Mio EUR erheblich reduziert. Damit liegt der Gesamtbetrag immer noch erheblich über den Ansätzen der letzten beiden Jahre.

 

            Zu den wesentlichen Investitionen 2019 im Bereich Hochbau gehören

 

-       Die grundhafte Sanierung der MZH Schlossborn mit (418 T/ 318 T EUR),

 

-       Die Sanierung der Sporthalle Glash. (140 T EUR),

 

-       Die grundhafte Sanierung der alten Schule Oberems (200 T EUR),

 

-       Die Planung und Sanierung des Bürgerservices (150 T EUR),

 

-       Die Planung und Sanierung der Bürgerklause (40 T EUR).

 

Die für die Planung des Projektes „Umbau der Gemeindeverwaltung“ 2019 ursprünglich geplanten 400 T EUR, die auf einem Zuschuss der Hessenkasse beruhten, sollen nun auf die gerade genannten Hochbauprojekte (mit Ausnahme der MZH Schlobo) verteilt werden. Das Projekt ist noch nicht abschliessend im HFA beraten worden und zunächst in das Haushalts-Jahr 2020 verschoben worden.

 

            Im Bereich Tiefbau/Infrastruktur sind erhebliche und z.T. dringend notwendige Investitionen in die Strassen- und Kanalsanierung sowie die Erneuerung von Wasserleitungen iHv insgesamt mehr als 2,2 Mio EUR geplant.

 

            Hinzu kommen noch nennenswerte Investitionen in die Modernisierung des Freibades (z.T. gefördert durch das SWIM Programm) sowie ein Löschfahrzeug der Feuerwehr.

 

Im Zuge der besprochenen Änderungen des Haushalts in den Gremien ist in der Haushaltssatzung die Kreditermächtigung von 5.633 Mio EUR auf 3.995 Mio. EUR reduziert worden. Die Verpflichtungsermächtigung (zur Leistung von investiven Auszahlungen in künftigen Jahren) ist auf 5.839 Mio EUR festgelegt worden.

 

Meine Damen und Herren,

 

            Wir haben einen erheblichen Investitionsstau abzuarbeiten und Investitionen nachzuholen, die in der Vergangenheit verabsäumt wurden. Es ist sicher noch nicht zu spät. Allerdings ist jetzt die Zeit um diese Investitionen anzupacken.

 

            Dazu wird es möglicherweise erforderlich sein, Investitionen auch über Kredite zu finanzieren. Ich habe Verständnis dafür, wenn gelegentlich Ängste vor größeren Kreditaufnahmen geäußert werden. Aber es scheint angesichts von Gerüchten, die im Internet und auch gelegenlich in der Presse zu lesen sind, Zeit mit einigen Missverständnissen (andere würden es „fake news“ nennen) aufzuräumen.

 

            Dazu ist zunächst festzustellen, daß Kredite, die für Investitionen aufgenommen werden, sog. „gute“ Kredite sind, die einen Gegenwert haben, der sich erst im Laufe der Zeit abnutzt. Diese stehen im Gegensatz zu „schlechten“ Krediten, die für den sofortigen Konsum (also im Sinne des Haushaltsrechts, für Aufwendungen) ausgegeben werden.

 

            Zweitens, ist festzuhalten, dass der HH eine Vorausschau unserer erwarteten Finanzsituation und –entwicklung im Haushaltsjahr ist. Aber erst die Jahresabschluesse erlauben einen Blick auf die tatsächliche Finanzentwicklung und letztendlich einen Soll/Ist Vergleich.

 

            Das bedeutet dann aber, drittens, auch wenn die Haushaltssatzung einen Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und –fördermaßnahmen auf 3.995 Mio EUR und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren auf 5.839 Mio EUR festsetzt, heißt das noch lange nicht, dass die Gemeinde von diesen Ermächtigungen auch Gebrauch machen wird. Mit anderen Worten: ob die Inanspruchnahme von Krediten erforderlich ist oder nicht, wird sich erst im Laufe des Jahres und der Folgejahre, u.a. anhand der laufenden Liquidität bzw. vorhandenen Rückstellugen feststellen und dann im Nachhinein in den Jahresabschlüssen ablesen lassen.

 

            Viertens, zur Ehrlichkeit der Diskussion gehört es auch festzustellen, daß die Ist-Daten (auf Basis der Jahresabschlüsse) in der Vergangenheit durchweg besser, z.T. sogar erheblich besser gewesen sind, als die Soll-Daten (auf Basis des Haushaltsplanes).

 

So lagen die ordentl. Ergebnisse der Gemeinde Glashütten im Jahr 2014 bei +58.144 EUR ggü -678.580 (nach HH-Plan); im Jahr 2016 bei 218.291 EUR ggü. -352.362 (HH-Plan); im Jahr 2017 sogar bei 1.238.433 EUR ggü.geplanten 49.581 EUR (HH-Plan).

 

(Wer das nicht glaubt, kann die Zahlen gerne in der Präsentation des Hess. Rechnungshofes für Gem. Glashütten v. 25.9.2018, S.7, nachlesen.)

 

            Fünftens, ist festzuhalten, daß der Schuldenstand der Gemeinde – anders als gelegentlich falsch in der Öffentlichkeit verbreitet wurde – am 31.12.2018 bei 2,746 Mio. EUR lag. Es handelt sich um „Altlasten“ aus der Zeit vor 2015. Zwischen 2015 und 2018 sind keine neuen Darlehen aufgenommen worden. Investitionen in diesem Zeitraum sind aus laufender Liquidität finanziert worden. Im Finanzhaushalt 2019 beträgt der Überschuss aus dem Zahlungsmittelfluss für lfd. Verwaltungstätigkeit 480.913 EUR, so dass Tilgungsleistungen, wie in der Vergangenheit, wieder aus der lfd. Verwaltungstätigkeit finanziert werden können.

 

Sechstens: Mit 530 EUR/Einw. hat Glashütten die zweitniedrigsten Geldschulden in der untersuchten Vergleichsgruppe von 12 etwa gleich grossen hess. Kommunen. Auch das kann in der genannten Präsentation des Hess. LRH nachgelesen werden.

 

Glashütten konnte in den vergangenen Jahren komplett auf Kassenkredite verzichten (Problem des Zinsänderungsrisikos). (Die Gemeinde wurde dafür auch mit einem Investitionszuschuss aus der Hessenkasse iHv 750T EUR belohnt).

 

Daneben soll nicht unerwähnt bleiben, dass es weitere bereits angestossene Projekte gibt, die es der Gemeinde erlauben weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus Eigenmitteln zu generieren. Erwähnt seien nur beispielhaft das Baugebiet Am Silberbach sowie das Projekt „Bestattungswald“.

 

Wir als FDP werden diesem zukunftsweisenden und für die Weiterentwicklung der Gemeinde richtungsweisenden HH Plan zustimmen.

 

Stefan John

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Gemeindevertretung Glashütten – 15.12.2017 Haushaltsrede der FDP-Fraktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir befinden uns heute am Ende eines Jahres, es ist kurz vor Weihnachten. Gestatten Sie mir, dass ich neben meinen vorausschauenden Bemerkungen auf das Haushaltjahr 2018 auch einige wenige Blicke zurückschweifen lasse auf das hinter uns liegende Haushaltsjahr 2017, das unseres Erachtens ein sehr erfolgreiches Jahr für die Gemeinde war.

 

Frau Bürgermeisterin Bannenberg hat mit Unterstützung der Ampelkoalition viel bewegen können und dabei auch viele Themen neu angestoßen und auf den Weg gebracht. Erwähnt seien von der Vielzahl der Themen nur

 

  • die Sanierung der Mehrzweckhalle,
  • der Bau der neuen Turnhalle in Schloßborn zusammen mit dem HT-Kreis,
  • der Grundsatzbeschluß zur Errichtung eines Ruheforstes in Oberems,
  • die Aufstellungsbeschlüsse zur Erweiterung der Baugebiete Rothlauf bzw. Silberbach,
  • ein neues Abfallentsorgungskonzept, um die Bürger vor den ausufernden Abfallgebühren zu entlasten,
  • die Prüfung zur Gründung einer Netzgesellschaft zusammen mit anderen benachbarten Kommunen.

 

Dabei zeigte sich, daß die Zusammenarbeit mit allen Fraktionen durchaus positiv und konstruktiv verlaufen ist, viele Themen wurden auch von den Freien Wählern mitgetragen. Einige Beschlüsse, wie der Aufstellungsbeschluß Silberbach sowie der Prüfauftrag zur Gründung einer Netzgesellschaft erfolgten einstimmig in der Gemeindevertretung.

 

Ein besonderer Dank gilt Frau Bürgermeisterin Bannenberg, die etliche Schritte gewagt hat, um die Gemeinde fit für die Zukunft zu machen. So hat es einen Startschuß zum Ausbau der Breitbandversorgung gegeben, womit weitere Schritte zur Digitalisierung der Gemeinde eingeleitet worden sind, weitere werden folgen. Wir stehen kurz vor der Einführung des Interkommunalen Vergleichssystems (IKVS), das die interaktive Arbeit am Haushalt ermöglicht und auch den Bürgern eine verständlichere Darstellung dieser komplexen Materie ermöglicht. Ein neuer Internetauftritt der Gemeinde, sowie das neue Ratsinformationssystem sind nur zwei weitere Beispiele, die für mehr Transparenz sorgen werden und unser aller Leben und vor allem das Leben aller Bürger erleichtern werden.

 

Auch finanziell kann sich die Bilanz der Gemeinde sehen lassen. Die Gemeinde ist liquide. In den letzten 3 Jahren ihrer Amtszeit hat Frau Bürgermeisterin Bannenberg keine neuen Kredite aufgenommen und alle Investitionen aus der laufenden Liquidität getätigt. Auch Kassenkredite wurden nicht in Anspruch genommen.

 

Derart solides Wirtschaften mußte sich eines Tages auszahlen. Wie unlängst der Presse zu entnehmen war, wird die Gemeinde Glashütten nun im Jahr 2019 aller Voraussicht nach in den Genuß eines Investitionszuschusses von ca. 750.000 EUR kommen können. Ermöglicht wird dies durch das Umschuldungsprogramm „Hessenkasse“ des Landes, mit dem sich Kommunen ihrer Kassenkredite entschulden können sollen. Sparsamen Kommunen, die ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten auskamen, wie Glashütten, wird anstelle dessen ein Investitionszuschuss geleistet. Auch dafür gebührt Frau Bannenberg unser Dank.

 

Zum Haushalt nun im einzelnen:

 

Ergebnishaushalt:

 

Es ist erfreulich festzustellen, dass der Ergebnishaushalt 2018 wieder ausgeglichen sein wird und mit einem Jahresergebnis von voraussichtlich 6.455 EUR im positiven Bereich sein wird.

 

Betrachtet man die Ertragsseite, so kann die Gemeinde zwar von ca. 750.000 EUR höheren Steuerzuweisungen im Bereich Einkommensteuer profitieren, muss hingegen bei „Sonstigen Erträgen“, insbesondere bei Zuwendungen und Zuschüssen eher Rückgänge verzeichnen.

 

So begrüßenswert es auch ist, daß sich die Ertragskraft der Gemeinde durch zusätzliche Einkommenssteuerzuweisungen verbessert hat, so ernüchternd ist es zu sehen, daß gerade einmal nur 25% aller Steuererträge durch die Gemeinde direkt oder indirekt beeinflussbar sind, also insbes. im Bereich Grund- und Gewerbesteuer. Hier hängt die Kommune also gewissermaßen am Tropf des Bundes und des Landes Hessen und ist auf deren Zuweisungen angewiesen.

 

Beim zweitgrößten Ertragsposten, den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Wasser, Abwasser, Abfall) ist ein leichter Anstieg der Erträge zu erwarten, verursacht durch steigende Abwasser- und Niederschlagswassergebühren, wobei diese Erhöhungen durch sinkende Erträge im Bereich Frischwasser und Abfall fast wieder kompensiert werden. Um es klar zu sagen: Die Gemeinde rechnet mit sinkenden Abfallgebührenaufkommen, d.h. einer sinkenden Gebührenbelastung der Bürger. Das ist auch ein Ergebnis des neuen Abfallentsorgungskonzeptes. Insgesamt rechnet man im Bereich öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte mit ca. 200.000 EUR niedrigeren Erträgen (oder anders gesagt: 10% niedrigeren Gebühren für die Bürger) gegenüber dem Ergebnis von 2016!

 

Auch auf der Aufwandsseite fällt auf, dass bereits ein Anteil von 39% aller Aufwendungen (oder 4.5 Mio. EUR) vorab durch Steuerleistungen oder Umlageverpflichtungen gebunden sind. Nimmt man den Bereich „Zuweisungen und Zuschüsse“, wie die Kreis- und Schulumlage oder die Gewerbesteuerumlage hinzu, ist der Gestaltungsspielraum für Aufwendungen um mehr als die Hälfte des Ergebnishaushaltes, genauer um 51% oder 6,16 Mio. EUR eingeschränkt, d.h. er ist für die Gemeinde nicht mehr disponibel.

 

Erwähnenswert ist bei den Aufwendungen für „Zuweisungen und Zuschüsse“ der Bereich der Kindertageseinrichtungen. Mit über 1 Mio. EUR sind fast 2/3 der Aufwendungen in diesem Bereich für Kindertagesstätten veranschlagt, ein Betrag, der sich im Rahmen der Vorjahreswerte bewegt. Ich denke, daß in diesem Bereich aufgrund der von der Landesregierung für August 2018 geplanten Beitragsfreistellung und der z.Zt. noch fehlenden gesetzlichen Umsetzung kaum von Planungssicherheit gesprochen werden kann. Die Landesregierung kündigt vor dem Hintergrund der kommenden Landtagswahlen im Herbst 2018 Beitragsfreiheit ab August 2018 an, ohne Details dieses Programms zu klären und bringt die Kommunen damit in eine Situation, in der Planung schlechterdings nicht mehr möglich ist. Das bedeutet, daß wir hier im Laufe des kommenden Jahres sicherlich mit erheblichen Veränderungen leben werden müssen, um es mal vorsichtig auszudrücken.

 

Im Bereich der Abschreibungen, ist die Abschreibungsintensität, d.h. das Verhältnis der Abschreibungen zu allen Aufwendungen im Laufe der letzten Jahre im Schnitt kontinuierlich gesunken. Ein untrügliches Zeichen dafür, daß das Gemeindevermögen, und hier vor allem die Infrastruktur, veraltet ist und dringend Handlungsbedarf für Investitionen besteht, die im Laufe der letzten Jahrzehnte verabsäumt wurden. Der heute vorliegende Haushalt kommt diesem Bedarf ein großes Stück entgegen, indem er Auszahlungen für Investitionen von über 2,5 Mio EUR vorsieht. Dazu aber gleich mehr.

 

Kommunaler Gestaltungsspielraum bietet sich im wesentlichen im Bereich der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen, die mit einem Betrag von 2,5 Mio EUR, oder 22% aller Aufwendungen zu Buche schlagen. Auch hier gibt es aber wieder Produktbereiche, in denen der kommunale Gestaltungsspielraum nicht gegeben ist, oder nur sehr gering ist. Das gilt insbesondere für den Bereich der Ver- und Entsorgung mit fast 900.000 EUR (oder 40%) der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, oder für den Bereich Rechenzentrum ekom, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Automatisierung mit ca. 125.000 EUR (oder 5%) zu Buche schlägt. Hier ist sicherlich mit einem weiteren Anstieg der Aufwendungen zu rechnen, wobei diesen allerdings auf der anderen Seite Einsparungen im analogen, also insb. im Print-Bereich gegegenüber-stehen werden.

 

Aufwendungen für Instandhaltung von Sachanlagen und Infrastruktur haben mit ca. 330.000 EUR (ca. 13%) einen anhaltend hohen Stellenwert, während sich Aufwendungen für die Instandhaltung von Gebäuden von 30.000 EUR (2016) auf 108.000 EUR (2018) und für Instandhaltung von Fahrzeugen und Wartungskosten auf über 30.000 EUR erhöhen werden.

 

Aufgrund der bekannten Erneuerungs- oder Pflegebedürftigkeit vieler Anlagen, inbesondere im Bereich der Ver- und Entsorgungsnetze, ist damit zu rechnen, daß sich der Instandhaltungs- und Wartungsaufwand im Laufe der nächsten Jahre eher erhöhen wird, insbesondere dort wo Neuinvestitionen in naher Zukunft nicht, oder noch nicht möglich sind.

 

Positive Auswirkungen wird man sicherlich nach erfolgter Umstellung der Strassenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED gerade im Bereich „Strom“ spüren, der z.Zt. noch mit 225.000 EUR (oder 9% der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zu Buche schlägt. Auch das Vorhaben der Gründung einer Netzgesellschaft mit anderen benachbarten Kommunen, was z.Zt. geprüft wird, könnte sich nicht nur an dieser Stelle kostensenkend auswirken, sondern auch zusätzliche Erträge in die Gemeindekasse spülen.

 

Im Rahmen der einzelnen Teilergebnisshaushalte fällt auf, daß sich im Bereich „Sicherheit und Ordnung“ die Aufwendungen von 648 T EUR (2017) auf 774 T EUR erhöhen, was zum Grossteil den sinnvollen Ausgaben im Bereich Brandschutz zuzuschreiben ist.

 

Erfreulich auch eine Erhöhung im Kultur- und Wissenschaftsbereich um ca. 40%, die im wesentlichen der Vereinsförderung, u.a. der 2018 anstehenden Jubiläumsfeier mit der Partnergemeinde Caromb geschuldet ist.

 

Bemerkenswert auch der Rückgang der Aufwendungen im Teilergebnishaushalt Ver- und Entsorung, der zu einem Großteil auf die Reduzierung der erwarteten Aufwendungen im Bereich Wasserversorgung und Abfallentsorgung zurückzuführen ist. Diese sinkenden Aufwendungen korrellieren mit den eingangs bereits erwähnten gesunkenen Erträgen der Gemeinde in diesen Bereichen.

 

 

 

Abschliessend noch einige Worte zum

 

Finanzhaushalt:

 

Als äußerst positiv zu verzeichnen ist die Tatsache, daß für das kommende Jahr erheblich Investitionen geplant sind. Mit einem Betrag von über 2,5 Mio EUR erhöhen sich die für investive Tätigkeit geplanten Auszahlungen gegenüber dem Vorjahr um mehr als das 1,5 fache und gegenüber 2016 sogar um das 2,8-fache. Allein für die dringend erforderlichen Baumaßnahmen sind 1,564 Mio EUR, für sonstige Investitionen in das Sachanlagevermögen sind über 770.000 EUR geplant.

 

Von den für das kommende Jahr geplanten größeren Investitionen sind besonders hervorzuheben

 

die Planung und Sanierung des Bürgerservice,

 

die Sanierung der Sporthalle Glashütten,

 

die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED,

 

die grundhafte Sanierung der Mehrzweckhalle,

 

die grundhafte Sanierung Maisebachstrasse sowie Sanierungsmaßnahmen in anderen Gemeindestrassen,

 

die Sanierung und Planung der Bürgerklause,

 

der Investitionszuschuss zum Neubau einer Sporthalle in Schloßborn,

 

Investitionen im Bereich Wasserversorgung (Brunnen und Hochbehälter),

 

diverse Investitionsmaßnahmen bei den Feuerwehren,

 

und die Neuanschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgerät des Bauhofes.

 

Wie positiv sich die Finanzlage der Gemeinde gewandelt hat, läßt sich auch eindrücklich am erstmals 2018 aufzustellenden Finanzstatusbericht ablesen. Ziel dieses Berichtes ist es unter Heranziehung einiger weniger geeigneter Kriterien eine Beurteilung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune zu ermöglichen, wobei ein Gesamtergebnis zwischen 0% und 100% möglich ist. Glashütten liegt dabei mit 83,5% im grünen Bereich der Spitzengruppe.

 

 

 

Als Fazit bleibt festzuhalten: Dank Frau Bürgermeisterin Bannenberg und der neuen politischen Mehrheit weht ein frischer Wind durch Glashütten.

 

Der Haushaltsplan 2018 ist eine Fortschreibung dieser positiven Entwicklung, daher wird die FDP-Fraktion diesem zustimmen.

 

 

 

 

Stefan JohnFraktionsvorsitzender und Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

 

 


Weiter arbeiten für ein modernes Land: Veränderung braucht Mut.

Lindner, Christian

Lindner, Christian

 

Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

das Ergebnis der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die demokratischen Parteien vor eine große Herausforderung  gestellt. Es war vermutlich der komplizierteste Prozess zur Sondierung einer möglichen Regierungsbildung, den die Bundesrepublik Deutschland je gesehen hat. Seit dem 18. Oktober bis in den Abend des 19. Novembers hinein, haben CDU, FDP, Grüne und CSU vermessen, ob trotz der sehr unterschiedlichen Wähleraufträge eine stabile Regierungsbildung zum Wohle unseres Landes möglich ist.

Wir haben Stunden, Tage und Wochen miteinander gerungen. Die Freien Demokraten haben Kompromissangebote gemacht: unter anderem in der Steuer-, der Europa-, der Einwanderungs- und der Bildungspolitik. Denn wir wissen, dass Politik vom Ausgleich lebt. Mit knapp elf Prozent kann man nicht einer ganzen Republik den Kurs vorgeben. Unsere Bereitschaft zum gemeinsamen Handeln zeigen wir in Regierungsbeteiligungen mit Union, SPD und Grünen in den Ländern. Nach vier Wochen lag aber unverändert nur ein Papier mit zahllosen Widersprüchen, offenen Fragen und Zielkonflikten vor. Dort, wo es Übereinkünfte gab, sollten sie oft mit viel Geld der Bürger oder Formelkompromissen erkauft werden.

Im Namen der Mitglieder des Sondierungsteams und in Übereinstimmung mit den Führungsgremien von Bundespartei und Bundestagsfraktion muss ich Ihnen daher heute mitteilen: Dieses Experiment einer Vierparteienkoalition ist leider gescheitert. Trotz langer Sondierungsgespräche konnte in wesentlichen Politikfeldern am Ende keine Verständigung erzielt werden. Es hat sich gezeigt, dass die vier Partner keine gemeinsame Idee zur Gestaltung des Landes und keine gemeinsame Vertrauensbasis erreichen konnten. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Unser Wunsch war es, eine lagerübergreifende Koalition zu bilden, die den Stillstand der Großen Koalition und politische „Lebenslügen“ etwa bei Einwanderung und Bildung überwindet, um Deutschland voran zu bringen. Was aber am Ende auf dem Verhandlungstisch lag, war im Wesentlichen ein ambitionsloses „Weiter so“ auf dem Kurs der Großen Koalition, gespickt mit zahlreichen Wünschen der Grünen. Dafür können und wollen wir nicht zur Verfügung stehen. Das möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele aus der Schlussrunde von Sonntagabend erläutern:

In der Finanzpolitik war es unser Anliegen, eine neue Balance zwischen Bürger und Staat durch Entlastungen herzustellen. Wir hatten hier weitgehende Kompromisse angeboten. Auf eine große Steuerreform im Umfang von 30 bis 40 Mrd. Euro hätten wir verzichtet; die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wären wir bereit gewesen, in Stufen bis zum Ende der Legislaturperiode durchzuführen. Wir mussten erkennen, dass dazu keine Bereitschaft bestand. Am Schluss lag mehr oder weniger das Wahlprogramm der Union vor, das den Soli mäßig reduziert und bis in die nächste Legislaturperiode fortgeschrieben hätte.

Bei der Zuwanderung wollten wir neue Ordnung durch ein Einwanderungsgesetzbuch schaffen. Qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt sollte über ein Punktesystem leichter, humanitäre Zuwanderung dagegen gesteuerter stattfinden. Dies wäre erreichbar gewesen. Beim Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige gab es bis Sonntagabend aber immer noch keine Einigung. Auch wir hatten Kompromisse eingebracht, die den Grünen eine Zustimmung erleichtert hätte. Eine Übereinkunft war nicht möglich.

Wir wollen eine Trendwende für weltbeste Bildung. Dazu bedarf es nicht nur Geld für Investitionen, sondern auch einer grundlegenden Reform des deutschen Bildungsföderalismus. Die Union hat Ideen vorgelegt, die CSU war hier jedoch zu keinem Schritt bereit. Auch Teile der Grünen, wie etwa Winfried Kretschmann, haben lautstark gegen ihr eigenes Programm und gegen eine Modernisierung des Bildungsföderalismus gewettert.

In der Energie- und Klimapolitik wollten wir Klimaschutz mit Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie pragmatisch versöhnen. Die Freien Demokraten haben angeboten, bis zu fünf Gigawatt Leistung aus der Kohleverstromung aus dem Netz zu nehmen und noch über zwei weitere Gigawatt in den kommenden Jahren zu sprechen, sofern die Versorgungssicherheit es erlaubt (5+2). Die Energiepolitiker von Union und FDP sahen diese Offerte bereits eher kritisch. Die Grünen wollten dagegen Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens neun bis zehn Gigawatt schließen. Die CDU-Vorsitzende schlug einen Kompromiss von sieben Gigawatt vor, den wir als physikalisch kaum realisierbar eingeordnet haben.

Bei der Entwicklung Europas haben wir uns für eine Trendwende zu mehr finanzieller Eigenverantwortung und Solidität eingesetzt. Auch hier haben wir klar Kompromissfähigkeit gezeigt. Um hier eine Brücke der Vernunft zu bauen, die auch für die anderen Parteien gangbar wäre, haben wir vorgeschlagen, sich an der lagerübergreifenden Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung unserer weltoffenen Nachbarn in den Niederlanden zu orientieren. Die Antworten aus dem Lager der Grünen waren zum Teil plumpe Anschuldigungen des Nationalismus. Für uns als proeuropäische Partei in der Tradition Hans-Dietrich Genschers wirkt dieser Anwurf geradezu ehrabschneidend. In der Sache waren CDU und Grüne nicht bereit, eine europäische Risikoteilung bzw. Haftungsgemeinschaft im Bereich der privaten Banken, Sparkassen und Volksbanken auszuschließen. Die Grünen wollten darüber hinaus noch weitere Budgets für Finanztransfers in Europa.

Neben den fachlichen Differenzen möchte ich auch eines nicht unerwähnt lassen: Permanent sind wahre oder auch falsche Tatsachenbehauptungen von einzelnen Sondierungsteilnehmern anderer Parteien „durchgestochen“ worden. Permanent gingen bei mir Hinweise ein, wie Teilnehmer unseres Sondierungsteams in sogenannten Hintergrundgesprächen bei Journalisten verächtlich gemacht wurden. Schließlich mussten wir in Interviews einzelner Sondierungsteilnehmer anderer Parteien nachlesen, dass man uns in eine Ecke mit der Politik Donald Trumps rücken wollte. Unter solchen Umständen gedeiht das zarte Pflänzchen gegenseitigen Vertrauens wohl kaum.

Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

es war unsere staatspolitische Verantwortung, konstruktiv Gespräche über eine Regierungsbildung zu führen. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen. Genauso ist es jedoch unsere Verantwortung, nicht zu vergessen, dass wir für Trendwenden gewählt worden sind. Sie waren nicht erreichbar.

Den Geist des Sondierungspapiers können wir nicht verantworten. Viele der diskutierten Maßnahmen halten wir für schädlich. Wir wären gezwungen, unsere Grundsätze aufzugeben und alles das, wofür wir Jahre gearbeitet haben. Wir werden unsere Wählerinnen und Wähler nicht im Stich lassen, indem wir eine Politik mittragen, von der wir nicht überzeugt sind.

Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren. Wir sehen uns auch in der Verantwortung, klar Position zu beziehen, die demokratische Vielfalt zu erhalten und zu beleben.

Also arbeiten wir weiter für ein modernes Land, für weltbeste Bildung, für die Chancen der Digitalisierung und eine faire Balance zwischen Bürger und Staat.

Dafür brauchen wir jetzt umso mehr neues Denken. Und erneut Ihre Unterstützung.

Wir zählen auf Sie.

 

Ihr
Christian Lindner
Christian Lindner MdB
Bundesvorsitzender

Freie Demokratische Partei
Hans-Dietrich-Genscher-Haus
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin

T: 030 284958-0
info@fdp.de
www.fdp.de


Bundestags-Wahlkampf 2017

Am kommenden Samstag wird die FDP Glashütten auch wieder in Glashütten informieren.

Noch Fragen - dann kommen Sie doch vorbei! 

Claudia Majunke und Jürgen Freischmidt sind von 07:00 - 11:00 Uhr vor der Volksbank zu finden.

Am kommenden Samstag wird die FDP Glashütten auch wieder in Schloßborn informieren.

Noch Fragen - dann kommen Sie doch vorbei!

Herbert Freudl und Stefan John sind von 07:00 - 11:00 Uhr vor der Bäckerei zu finden.

 

Und in Oberems finden Sie unseren Informationsstand auf dem Marktplatz von 11:00 - 13:00

 

Aktuelles von der FDP:

Die Energiefrage Nr. 11: "Die Energiepolitik nach der Bundestagswahl"

Energiepolitik nach der Bundestagswahl – eine Momentaufnahme von Dr. Björn Peters

Wir haben an dieser Stelle schon häufiger gefordert, dass die politischen Parteien vor der Bundestagswahl klar sagen, welche Energiepolitik sie verfolgen werden. Die Herausforderungen sind schließlich beträchtlich. Nach fast zwanzig grünen Jahren in der Energiepolitik wurden zwar viele Wind- und Solarkraftwerke gebaut, Wirtschaft und Verbraucher ächzen aber unter hohen Energiekosten, und die Kohlendioxid-Emissionen gingen um kein Gramm zurück, weil der Gesamtausstoß an sogenannten „Treibhausgasen“ in der EU abschließend durch die Verträge zum Emissionshandel geregelt ist. In welchen Konstellationen lassen sich neue Wege in der Energiepolitik beschreiten?  Bitte hier weiterlesen


"Liberalismus und Populismus schließen sich aus"

Welt Am Sonntag vom 03.04.16

FDP-Chef Christian Lindner spricht über den Verlust von Hans-Dietrich Genscher und Guido Westerwelle, neue Bündnisse im Südwesten der Republik. Und darüber, wie liberal die erstarkte AfD wirklich ist.

Lesen Sie den Artikel

 



Interview aus Stuttgarter Zeitung: FDP-Parteichef Christian Lindner:

„Merkel regiert den Krisen nur hinterher“

Von  

Kurz vor dem Dreikönigstreffen der FDP in Stuttgart hat Parteichef Christian Lindner die CDU-Regierungschefin aufs Korn genommen: Der Höhepunkt ihrer Kanzlerschaft liege hinter Merkel, sagte Lindner im StZ-Interview.

Stuttgart - Am 6. Januar kommt die FDP traditionell im Stuttgarter Staatstheater zusammen. Ihr Vorsitzender attackiert im Vorfeld die Union, aber auch von Ampelkoalitionen hält er wenig. In Baden-Württemberg müssten Grün und Rot zuvor „180-Grad-Wenden“ hinlegen. Ein kategorisches Nein ist das aber nicht.

Herr Lindner, Deutschland befindet sich Krisenmodus. Viele Menschen sehnen sich nach einem starken Staat, der Sicherheit vermittelt. Was kann denen die FDP bieten?
Sicherheit im Wandel ist keine Frage mehr von Staatsgarantien oder staatlicher Planung. In der Flüchtlingskrise haben wir das erlebt. Da ist Organisationsversagen staatlicher Ebenen aus der Mitte der Gesellschaft durch großartiges bürgerschaftliches Engagement ausgeglichen worden. Deshalb ist eine Lehre aus dem vergangenen Jahr, den Menschen wieder mehr zuzutrauen, ihnen Möglichkeiten zu geben, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Das ist der beste Weg, um aus dem Wandel einen Gewinn für unser Land zu machen.
Was ist die Antwort auf die Flüchtlingskrise: Willkommenskultur oder Abschottung?
Es muss ein Drittes geben zwischen Merkel und Seehofer, zwischen einer grenzenlosen Willkommenskultur und einer dumpfen, reaktionären Abschottung. Wir brauchen eine moderne Einwanderungsstrategie, die humanitäre Verantwortung mit Rationalität verbindet. Dazu ist ein neues Einwanderungsrecht notwendig, das es ermöglicht, fachlich und beruflich geeignete Menschen auszuwählen, um mit deren Hilfe unserem Fachkräftemangel gezielt zu begegnen.
Das löst nicht die akuten Probleme . . .
. . . die kann man dauerhaft nur mit einem gemeinsamen europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht lösen. Deutsche Alleingänge schaden nur. Es war töricht von Frau Merkel zu glauben, Deutschland könne auf eigene Faust die Probleme angehen und dann den anderen europäischen Ländern eine Lösung aufzwingen. Wir müssen die Magnetwirkung unserer Flüchtlingspolitik, die im dauerhaften Aufenthalt und vergleichsweise hohen Leistungen besteht, beenden. Deshalb brauchen wir dringend ein europaweit vergleichbares Leistungsniveau mit einheitlichen Regeln. Zum Schutz der Außengrenzen muss eine europäische Institution, eine Art europäischer Grenzschutz mit polizeilichen Befugnissen geschaffen werden. Das kann man nicht allein den Griechen überlassen. Notwendig ist auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit einer europäischen Strategie für Afrika und den Nahen und Mittleren Osten.
Was soll mit jenen Kriegsflüchtlingen geschehen, die es hierher schaffen?
Jenen, die beispielsweise aus Syrien zu uns kommen, sollte ein vorübergehender humanitärer Schutz ohne Asylverfahren gewährt werden, aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Auf diese Weise haben wir auch den Kosovo-Flüchtlingen Anfang der 1990er Jahre geholfen. Wenn der Fluchtgrund entfallen ist, sollten diese Menschen wieder ausreisen. Das europäische Recht macht das möglich. Wir brauchen dazu keine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz. Man darf dabei allerdings nicht den Fehler begehen, gut qualifizierten und integrierten Menschen die Möglichkeit zu nehmen, bei uns zu bleiben. Deshalb müsste diese Regelung kombiniert werden mit einem modernen Einwanderungsrecht.
++++ zur Fortsetzung des Artikel geht es hier auf die zweite Seite

FAZ Rhein-Main: Kommentar zur Flüchtlingspolitik der FDP: Anstelle der CDU


Es ist erfreulich, dass sich die FDP in der Flüchtlingspolitik nicht von den Denk- und Sprechverboten beeindrucken lässt, die die CDU aus Angst vor der politischen Konkurrenz ausruft. Kommentar zur Flüchtlingspolitik der FDP vom 22.11.2015 - Lesen sie den Artikel hier online


21.11.2015 Sicherheitspolitik Extremismus an allen Fronten bekämpfen

Im Interview mit dem "Münchner Merkur" hat FDP-Chef Christian Lindner innen- und außenpolitische Strategien für die Bundesrepublik infolge der Paris-Attacken dargelegt.

Zum Artikel geht es hier

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